
Autor: nitrampiano
FRÜHJAHRSKONZERT 1
SING SANG SONG ist wieder da!
SAVE THE DATE
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Familien, liebe Kooperations-Partnerinnen und -Partner und liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun ist das Jahr 2022 schon wieder vorbei gegangen und die Weihnachtstage stehen vor der Tür.
Wir wünschen euch allen fröhliche Feiertage mit euren Lieben und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Egal, was uns 2023 bringen wird, wir freuen uns auch weiterhin auf musikalische, künstlerische und menschliche Begegnungen mit euch!
Herzlichst
Euer musiKUNSTschul-Team

Hast du Freude am Unterrichten?

Wir suchen ab Mai: Unterstützung für unser Team im Bereich GITARRE
Wir bieten: – bestehenden Schülerstamm
– nettes Team
– gute Bezahlung als Honorarkraft
– angenehme Unterrichtsräume bei unseren Kooperationspartnern
Wenn du Lust hast Schüler*innen jeglichen Alters Musik näherzubringen, melde dich schnell bei uns unter: info@musikkunstschule.de
Wir freuen uns auf dich!
Lokstedt Klassik is back
Wir legen los mit
MUSIK AUS SÜDAMERIKA
Termin:
Samstag, 17. September 2022
Uhrzeit: 19:00 Uhr!
Ort:
Freie Evangelische Gemeinde Hamburg-Lokstedt,
Emil-Andresen-Straße 34,
22529 Hamburg
Eintritt: frei
Austritt: Zahlen Sie, was es Ihnen wert ist.

Hernán Vega Cevallos (Blasinstrumente) und Martín Torres Godoy (Klavier), beide aus Ecuador, haben sich während ihres Studiums am Johannes Brahms Konservatorium Hamburg kennengelernt. Nun arbeiten sie seit Jahren zusammen in der musikKUNSTschule Hamburg als Dozenten für Holzblasinstrumente, bzw. Klavier.
Für die Konzertreihe „Lokstedt Klassik“ haben beide Vollblutmusiker ein Konzertprogramm verschiedenster lateinamerikanischer „Leckerbissen“ mit einem besonderen Blick auf die Ecuadorianische Musik kreiert.
Lassen Sie sich von ihnen entführen in die Klänge der Anden und genießen Sie eine musikalische Reise durch Lateinamerika.
Download Programm Sommerkonzert 2022
Liebe Musizierende, liebe Eltern, liebe Familien
hier könnt ihr bei Interesse das Programm der Konzerte herunterladen und für euch selbst ausdrucken. Wir werden es aber auch während des Konzertes einblenden.
Herzliche Grüße und ganz viel Freude beim Konzert
euer musikKUNSTschule-Team
Aus technischen Gründen kann man das Programm nicht unter iOS downloaden
Schülervorspiel Sommer
Maskenpflicht in Innenräumen entfällt

Auslaufen der pandemischen Lage in Hamburg – Maskenpflicht in Innenräumen entfällt
(Stand: 26. April 2022 14:45 Uhr)
Am 30. April läuft die bislang geltende Eindämmungsverordnung aus. Damit entfallen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die 2Gplus-Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen allerdings weiterhin Masken getragen werden, so wie im gesamten Bundesgebiet. Außerdem bleiben Schutzvorkehrungen für Einrichtungen im Gesundheitswesen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen in Kraft.
Ab dem 30. April entfällt in Hamburg die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Der Senat empfiehlt insbesondere Personen, die besonders gefährdet sind, bei längerem persönlichem Kontakt in Innenräumen, zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske zu tragen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss bundesweit weiter eine Maske getragen werden. Hierbei gilt in Hamburg der FFP2-Standard.
Darüber hinaus entfallen ab dem 30. April die Zugangskontrollen („3G“ bzw. „2G“), soweit sie nicht ohnehin bereits entfallen sind. Auch der zuletzt noch erforderliche Nachweis über Impfung sowie Test oder Booster (2G-plus-Zugangsmodell) bei sog. Tanzlustbarkeiten entfällt damit.
Die weiteren Regeln, die noch erhalten bleiben, betreffen den Schutz besonders vulnerabler Personen (Teil 3 und 4 der bisherigen Verordnung):
In Arztpraxen besteht weiter eine Maskenpflicht. Für Besucherinnen oder Besucher (nicht Patientinnen oder Patienten) von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht, zudem muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Masken- und Testpflicht.
Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§§ 20, 21): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.
Die neue Verordnung tritt am Sonnabend, 30. April, in Kraft und gilt zunächst bis zum 28. Mai. Sie ist in ihrer gültigen Fassung ab Freitag unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar. Rechtlich verbindlich sind die Bestimmungen der Verordnung. Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.