Liebe Mitglieder, Schüler*innen und Schüler, liebe Familien,
seit dem 20.11.2021 ist laut der Verordnung unserer Stadt Hamburg die Musikschule verpflichtet ein 2G-Modell umzusetzen.
In §19, Abs.2 ist nachzulesen, dass ab jetzt alle Beteiligten ab 18 Jahren ein gültiges Impfzertifikat vorweisen müssen. Für alle Schüler*innen unter 18 gelten die Tests, die sie im Rahmen des Schulunterrichts machen.
Bleibt dennoch weiterhin alle gesund und fröhlich!
https://www.hamburg.de/verordnung/
Diese Regel, gilt nur für die Besucher, nicht für die Lehrer
„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nachgewiesen geimpft oder genesen sind, müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweis verfügen und – wenn sie nicht durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie sich nicht impfen lassen können – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Ausnahme gilt nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht für Besucherinnen und Besucher. Von dieser Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt es keine Ausnahme“.